Spielbetrieb im November 2020 von Golf Club Brodauer Mühle e.V.
Liebe Mitglieder,
wie Sie wissen, muss das öffentliche Leben wegen der hohen Corona-Infektionszahlen wieder runtergefahren werden. Auch der Golfsport bleibt davon nicht unberührt. Gleichwohl haben wir eine gute Nachricht: Anders als im Frühjahr muss der Golfplatz nicht geschlossen werden. Die ab dem 2. November 2020 gültige neue Corona-Landesverordnung erlaubt die Ausübung von Individualsportarten und damit auch den Golfsport. Erneut darf der Sport von Personen aus verschiedenen Haushalten jedoch nur zu zweit ausgeübt werden. Zwar sieht die Corona-Landesverordnung eine Ausnahme für Personen des selben Haushalts vor; wie die meisten Golfanlagen in Schleswig-Holstein haben Vorstand und Betreiber jedoch beschlossen, für die Zeit des Lockdowns auf dem Platz ausnahmslos Zweierflights zuzulassen. Diese Regelung hat sich im Frühjahr bereits bewährt. Mit dem Betreiber haben wir zudem vereinbart, dass Carts nur noch von einer Person benutzt werden dürfen. Hier gilt eine Ausnahme für eine zweite Person desselben Haushalts.
Der Platz darf ab dem 2. November 2020 nur nach vorheriger Reservierung einer Startzeit betreten werden. Vor Antritt der Runde muss sich jeder Flight zusätzlich im Sekretariat anmelden. Sollte das Sekretariat geschlossen sein, müssen sich alle Spielerinnen und Spieler in die in der Hütte am Abschlag der Bahn 1 ausliegende Liste eintragen. Das gilt auch, wenn nur die Bahnen 10 bis 18 gespielt werden.
Aufgrund der geltenden Beschränkungen müssen wir leider – zunächst für den November 2020 – die ersten Spieltage der Winterrunde (8. und 22. November) absagen. Darüber, was aus den weiteren Spieltagen im Dezember und auch aus dem Nikolausturnier werden wird, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Zu Ihrer Information haben wir die ab dem 2. November 2020 geltenden Regeln für den eingeschränkten Spielbetrieb diesem Schreiben angefügt.
Genießen Sie trotz allem winterliche Golfrunden und bleiben Sie gesund!
Der Vorstand und der Betreiber