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Hygienekonzept für die Jahresmitgliederversammlung von Golf Club Brodauer Mühle e.V.

Liebe Mitglieder,

bekanntlich findet am Sonntag, 7. November 2021, um 15.00 Uhr in der Strandhalle in Grömitz unsere jährliche Mitgliederversammlung statt. Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen. Bitte denken Sie unbedingt daran, dass der Zutritt zum Veranstaltungsort nur Genesenen, Geimpften oder Getesten gewährt werden darf (3-G-Regel) und wir gehalten sind, die Zugangsberechtigung beim Betreten des Saales zu kontrollieren. Bitte führen Sie auch eine Mund-Nase-Bedeckung mit sich, die Sie anlegen können, wenn die erforderlichen Abstände einmal nicht gewahrt werden können und die Sie zum Betreten der Toiletten benötigen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem u.a. Hygienekonzept.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Niepel

 

Hygienekonzept für die Jahresmitgliederversammlung des Golf Clubs Brodauer Mühle e.V. in Grömitz am 7. November 2021 ab 15.00 Uhr.


Die Jahresmitgliederversammlung findet im Saal der Strandhalle in Grömitz, Kurpromenade  56, statt. Der Teilnehmerkreis ist auf Clubmitglieder und Pressevertreter beschränkt. Der Zutritt zum Saal ist nur Personen erlaubt, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind. Die Zugangsberechtigung wird bei Betreten des Saales kontrolliert. Die Kontaktdatenerfassung wird über die Teilnehmerliste sichergestellt. Vor dem Erfassen der Teilnehmerdaten müssen die Mitglieder ihre Hände desinfizieren.

Das Desinfektionsmittel stellt der Club zur Verfügung. Den Mitgliedern wird empfohlen, beim Betreten, während des Aufenthalts und nach  Abschluss der JMV beim Verlassen des Saales den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und in Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Auf dem Weg vom Saal zu den Toiletten und in den Toiletten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Gegenläufige Besucherströme gibt es nicht. Die Mitglieder werden vorab durch Rundschreiben und am Versammlungsort durch Aushang auf das geltende Hygienekonzept und die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln hingewiesen.

Ergänzend gelten die Hygienemaßnahmen der Strandhalle. Verstöße gegen diese Regelungen oder die Nichtbeachtung der allgemeinen Hygieneregeln können zu einem Ausschluss von der Versammlung führen.

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